Fluggastrechte Europa

Fluggastrechte simpel erklärt: So gibt es Geld zurück wenn dein Flug verspätet ist

Hände hoch: Hattest du auch schon einmal mit einer Flugverspätung oder gar einem kompletten Flugausfall zu kämpfen und wusstest in dieser Situation genau, wie du dich verhalten musst, um am Ende eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten? Nein? Prima, ich nämlich auch nicht. Bisher ging das für mich glücklicherweise relativ glimpflich aus und bis auf ein paar Stunden Verspätung ist nichts Schlimmes passiert, aber das hätte auch anders laufen können. Besonders wenn deinen Anschlussflug verpasst, am Ankunftsort bereits die Unterkunft bezahlt ist oder du den Start eines Roadtrips oder ein aufregendes Abenteuer geplant hast und nun alle Buchungen verfallen lassen musst, ist das einfach nur mega ärgerlich und kann richtig ins Geld gehen.

Wie genau sehen deine Rechte nun im Falle einer Flugverspätung, eines Flugausfalls oder bei einer Umbuchung deines Fluges aus? Was darf die Fluggesellschaft, was musst du akzeptieren und wo winkt eine Entschädigung? Das alles und wie du dich im konkreten Fall richtig verhältst, um am Ende auch an dein Geld zu kommen, verrate ich dir in diesem Artikel.

Fluggastrechte: Kenne dein Recht

Im Falle einer Flugverspätung, eines Ausfalls oder einer kurzfristigen Umbuchung zu deinen Ungunsten gibt es einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Entschädigung. Dies wird seit einigen Jahren durch die EU-Fluggastrechteverordnung (EU-VO-261/2004) geregelt, die dafür sorgt, dass du während der Verspätung von der Fluggesellschaft versorgt werden musst (z.B. mit Essen, Getränken oder der Möglichkeit zu telefonieren, was gerade im Ausland sehr teuer sein kann). Aber das Beste ist: Auch eine finanzielle Entschädigung durch die Fluggesellschaft steht dir zu! Und zwar zusätzlich zu den eventuell bereits durch die Fluggesellschaft erbrachten Leistungen wie bspw. eine Hotelübernachtung oder Verpflegung. Die Höhe der Entschädigung schwankt dabei zwischen 250 € und 600 € und bemisst sich immer daran, mit wieviel Verspätung dein Flug letztlich den Zielflughafen erreicht.

Wie genau sehen nun die Voraussetzungen für eine Entschädigung aus wenn dein Flug verspätet war und was ist dabei im konkreten Fall zu beachten, damit du am Ende nicht mit leeren Händen dastehst?

Entschädigung bei Flugverspätung, Flugausfall oder Umbuchung des Flugs: Voraussetzungen laut EU Fluggastrechteverordnung

Flug in der EU oder EU-Fluggesellschaft

Das Wichtigste vorneweg: Die Fluggastrechteverordnung gilt nur für die Europäische Union. Konkret bedeutet das, dass der Flug der EU zuzurechnen sein muss. Das heißt, der Flug muss entweder innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verlaufen oder in einem Land der EU starten oder landen. Bei letzterem, also ein Flieger, der nur in der EU landet, aber dort nicht gestartet ist, muss die Fluggesellschaft außerdem ihren Sitz in der EU haben. British Airways ist damit zum Beispiel raus 😉

Wichtig ist dabei, wo du den Flug gebucht hast. Habt du zum Beispiel bei der Lufthansa gebucht, der Flug wird dann aber über Codeshare z.B von United Airlines ausgeführt, gilt das trotzdem als EU-Flug – wenn er zumindest innerhalb der EU startet oder landet. Unter EU im Sinne der Fluggastrechteverordnung sind die 28 EU-Länder einschließlich einiger Übsersee-Departements zu verstehen, hier gibt es eine genaue Übersicht der Länder.

Die Fluggesellschaft ist schuld

Weiterhin, und das ist ganz wichtig, darf die Verspätung, der Flugausfall oder die Umbuchung deines Flugs nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein. Dieser Begriff ist zunächst etwas schwammig. Einfach gesagt: Die Verspätung muss im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft oder des Flughafens liegen und hätte vermieden werden können. Im Falle von Terroranschlägen, Naturkatastrophen oder Streiks darfst du somit natürlich nicht mit einer Entschädigung rechnen, bucht dich die Fluggesellschaft aber z.B. kurzfristig um wegen Überbuchung, dann durchaus. Kurz gesagt: Wenn die Airline nichts für die Verspätung kann, muss sie dafür auch keine Entschädigung zahlen. Deswegen suchen die Fluggesellschaften in der Regel nach genau solch schwammigen Gründen, um die Entschädigungszahlungen an gestrandete Passagiere zu vermeiden. Lasst dich hier nicht an der Nase herumführen, sondern lass dir den Grund für die Verspätung am besten sofort schriftlich bestätigen.

Was ist wenn der Flug ausfällt oder umgebucht wird?

Wenn dein Flug nicht nur verspätet ist, sondern gleich komplett ausfällt, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei Flugverspätungen. Auch hier steht dir selbstverständlich eine Entschädigung zu. Wird dein Flug umgebucht, kann diese Frage nicht mehr so pauschal beantwortet werden und es kommt auf die Betrachtung des konkreten Einzelfalles an. Wenn die Annullierung oder die Umbuchung mehr als 14 Tage vor dem Flug angekündigt wird, kannst du eine Erstattung des Ticketpreises verlangen, ein Schadensersatz steht dir dabei aber erst einmal nicht zu. Wird der Flugausfall dagegen nur kurzfristig mitgeteilt, stehen dir wiederum Entschädigungszahlungen zu, wenn der angebotene Ersatzflug verspätet das Ziel erreicht.

Entschädigung bei Flugverspätung: Das steht dir zu

Nun aber mal Butter bei die Fische: Wieviel Geld und welche Leistungen stehen dir zu, wenn dein Flug verspätet ist? Die Höhe der Entschädigung hängt grundsätzlich von zwei Faktoren ab: 1. Von der Länge der Flugstrecke und 2. der Dauer der Verspätung.

Generell gilt: Einen Anspruch auf Entschädigung hast du bei einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden. Wie die Leistungen im Einzelnen aussehen, kannst du hier sehen:

Fluggastrechte Entschädigung Flug verspätet
Bei einem kurzen Flug von bis zu 1.500 Kilometer erhältst du ab einer Verspätung von drei Stunden 250 €. Ist der Flug länger als 1.500 Kilometer, beträgt die Höhe der Entschädigung mindestens 400 €. Bei einem Flug, der länger als 3.500 Kilometer ist und dessen Verspätung sogar mehr als 4 Stunden beträgt, bekommst du sogar 600 €.

Bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden stehen dir sogenannte Unterstützungsleistungen zu. Und zwar unabhängig davon, wer die Schuld an der Verspätung hat. Das heißt, du musst am Flughafen Verpflegung, Essen und Getränke bekommen. Das ist im Einzelfall nicht genau geregelt, sondern es kommt auch ein wenig auf die Umstände an. Erwarte kein Menü, aber eine grundlegende Versorgung sollte die Airline zur Verfügung stellen. Weiterhin stehen dir kostenlose Anrufe und eMails zu, damit du mit der Verspätung umgehen kannst (Anrufe beim Hotel, dem Mietwagenverleih oder den Liebsten zuhause, die dich abholen müssen). Wenn sich die Reise durch die Verspätung soweit nach hinten schiebt, dass der Flug erst am kommenden Tag angetreten werden kann, muss die Airline dich in einem Hotel unterbringen und auch den Shuttle-Service dorthin organisieren. Das kann insbesondere bei Anschlussflügen schnell ein größeres Thema werden.

So verhältst du dich richtig bei Flugverspätung oder Flugausfall

Beweise sichern

Damit du dein Recht auf Entschädigung auch geltend machen kannst, gibt es einige Dinge zu beachten. Das kann im Ernstfall über Sieg oder Niederlage entscheiden, denn du musst beweisen können, dass dir der Anspruch zusteht. Das beginnt logischerweise damit, dass du alle Dokumente aufbewahren solltest. Egal ob die Verspätung bereits vor dem Einsteigen oder erst in der Luft entsteht, versuch dir den Grund der Verspätung bereits vor Ort schriftlich bestätigen zu lassen. Die Airline oder die Kundenbetreuer am Flughafen müssen bescheinigen, dass die Verspätung nicht auf „außergewöhnlichen Umständen“ beruht. Vielleicht werden sich die Mitarbeiter hier mit schwammigen Aussagen davor drücken oder eine fadenscheinige Begründung liefern, zum Beispiel „starke Winde“, aber das ist nicht ausreichend. Es muss schon ein handfester Umstand sein, der in dieser Form nicht vorhersehbar war. Zur Beweissicherung empfiehlt es sich übrigens, alles mit der (Handy-)Kamera zu fotografieren, also die Displays am Flughafen oder die Abflugtafeln.

Notier dir alle Kosten, die am Flughafen angefallen sind und hebe auch hier die Belege auf. Alle Extrakosten, die wegen der Verspätung verursacht werden, können später zurückgefordert werden, aber nur, wenn du auch belegen kannst, dass du diese Ausgaben wirklich hattest und sie notwendig waren.

Unzureichende Angebote ablehnen

Wichtig ist ebenfalls, unzureichende Leistungen seitens der Airline abzulehnen. Die Airline bietet dir an, auf eigene Kosten eine höhere Klasse zu buchen, so dass du doch noch deinen nun überbuchten Ursprungs-Flug nehmen kannst? Oder du sollst an einem anderen Ort zwischenlanden und dort geht es erst nach einer selbst zu zahlenden Übernachtung weiter? Bitte alles ablehnen. Sollte man dir Vergleichsangebote machen, die weit unter den möglichen Entschädigungen liegen, solltest du ebenfalls skeptisch werden. Überleg dir immer, was es dich jetzt in diesem Moment kosten würde, deine Weiterreise zu organisieren. Ist der Betrag deutlich teurer als die mögliche Entschädigung, lehne den Vergleich ab. Das Wichtigste ist: Unterschreibe bitte nichts vor Ort! Sonst läufst du Gefahr, auf mögliche Ansprüche und Zahlungen zu verzichten. Die Airlines wissen genau um die drohenden Entschädigungszahlungen und werden dir in der Regel nichts anbieten, bei dem du besser gestellt bist 😉

Freundlich bleiben

Wichtig bei all dem Stress ist es, dennoch freundlich und nett zu bleiben. Auch für die Flughafenangestellten bedeutet eine Flugverspätung Stress und Freundlichkeit kann hier wirklich wahre Wunder bewirken. Mach im Falle der Verspätung deinen Standpunkt klar, lehne unzureichende Angebote ab, aber werde nicht übellaunig. Das hat auch einen ganz pragmatischen Hintergrund: Wenn du am Schalter zankig oder aufbrausend wirst, kann die Airline die Beförderung verweigern. Die Airline muss bei jedem Passagier einschätzen, ob er eine potentielle Gefahr für die Mitfliegenden darstellen könnte. Benimmst du dich nach Einschätzung des Personals eindeutig daneben, kann dir die Beförderung verweigert werden. Das kommt sicher nicht sehr häufig vor, aber die Option besteht. Mit der richtigen Freundlichkeit machst du es also nicht nur deinem Gegenüber leichter, du wirst damit auch weiter kommen als mit schlechter Laune.

Fluggastrechte: So kommst Du an dein Geld wenn dein Flug verspätet ist

So, das Kind ist nun also in den Brunnen gefallen: Dein Flug war verspätet oder ist komplett ausgefallen, du hattest riesigen Stress vor Ort und viele Kosten. Wie kommst du nun an dein Geld? Im Grunde gibt es drei verschiedene Wege, wie du sowohl die entstandenen Kosten als auch die dir zustehende Entschädigung im Rahmen der Fluggastrechteverordnung einfordern kannst. Und so gehts!

Entschädigung bei Flugverspätungen selbst einfordern

Der naheliegendste Weg ist es, sich direkt an die Airline zu wenden, um die Entschädigung zu erhalten. Hierzu sollte man zunächst einmal durchrechnen, wie hoch der eigene Anspruch ausfällt. Zur Geltendmachung deines Anspruchs kannst du dir ein Musterformular ergoogeln und ausfüllen. Dieser Weg ist zwar der direkte und ist ohne weitere Kosten möglich, die Erfahrung vieler Reisender zeigt aber, dass die Aussicht auf Erfolg recht gering ist. Die Fluggesellschaften stellen sich meist quer oder taub und reagieren einfach nicht. Stell dich auf aufwendigen Schriftverkehr ein und rechne damit, deinen Anspruch mit Hilfe eines Anwaltes gerichtlich einfordern zu müssen. Das wiederum ist mit weiteren Kosten verbunden und auch mit dem Risiko, mit Verlust aus der Sache herauszugehen.

Nutze die SÖP als Vermittler

Wenn sich die Airline weigert oder totstellt, kann man Schlichter einschalten. Dabei hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), welche den Anspruch prüfen und vermitteln kann. Jedoch wird dieses Schlichtungsverfahren einiges an Zeit brauchen, über die Erfolgsaussichten dieses Verfahrens kann ich leider nichts sagen. Weitere Kosten entstehen hierbei jedenfalls keine.

Fluggastrechte mit Hilfe professioneller Dienstleister durchsetzen

Im Laufe der Jahre haben sich viele professionelle Dienstleister etabliert, die sich um die Rechte der Passagiere bemühen, indem sie die Entschädigungsansprüche selbst gegenüber der Fluggesellschaft eintreiben. Dies bedeutet zwar, dass eine Erfolgsprovision für den jeweiligen Dienstleister fällig wird (meistens ca. 25% der Entschädigungssumme), dafür wird dir aber auch die gesamte Arbeit abgenommen. Da auf Seiten der professionellen Anbieter auf Reiserecht spezialisierte Juristen sitzen, ist die Chance auf eine erfolgreiche Zahlung viel höher, als wenn man es selbst versucht. Die Provision wird bei allen Anbietern nur im Erfolgsfall fällig, d.h. dir entstehen bis dahin keinerlei Kosten.

Das Basis-Angebot all dieser Dienstleister ist im Grunde fast identisch: Bei Fairplane z.B. zahlt man im Erfolgsfall  24,5% der Entschädigungssumme, bei Flug-verspaetet.de sind es 25% (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer). Bei diesem Basis-Angebot musst du in der Regel 8-10 Wochen auf dein Geld warten. Möchtest du dein Geld sofort ohne Wartezeit haben, sieht die Welt etwas anders aus: Dabei trittst du Ansprüche mit sofortiger Wirkung vollständig an den Dienstleister ab und das bedeutet für den Dienstleister natürlich ein erhöhtes Risiko, weil er die Erfolgsaussichten noch nicht abschätzen kann. Für dich bedeutet das, dass du für diese Speed-Variante eine dementsprechend höhere Provision zahlen musst, üblicherweise zwischen 35 und 50%. Solltest du dich also für diese Variante entscheiden, weil du die Entschädigung sofort haben möchtest, solltest du bei der Wahl des Anbieters genau hinschauen.

Denke an die Verjährung

Das Recht auf eine Entschädigung für Flugverspätungen oder ganze Flugausfälle gilt nicht nur für die Flüge, die gerade erst stattgefunden haben, sondern auch für bereits vergangene Flüge. Verjährung ist das Stichwort! Für diese Ansprüche aus der Vergangenheit gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Denke also mal kurz darüber nach, ob du nicht in den letzten Jahren einen Flug mit großer Verspätung hattest. Der Ärger, den du damals damit hattest, könnte sich nun in einen kleinen Verdienst umwandeln. Wichtig dabei ist nur, dass auch für diesen Flug noch alle Unterlagen und Dokumente vorhanden sind, so dass du beweisen kannst dass du damals tatsächlich diesen Flug gebucht hast und es Probleme damit gab. Ob dir für Flüge in der Vergangenheit noch Entschädigungszahlungen zustehen, kannst du genau wie bei noch nicht lange zurückliegenden Flügen bei den meisten Anbietern ganz bequem mit ein paar Klicks direkt auf der Startseite überprüfen. Spuckt die Maschine ein positives Ergebnis aus – Go for it! 😉

Selbstverschuldeter Flugausfall? Das kannst du tun wenn Du deinen Flug stornieren musst

An dieser Stelle möchte ich noch einen kleinen Spezialfall behandeln, der vielen sicher nicht bewusst ist. Warst du schon einmal in der Situation, dass du aus Kostengründen ein nicht stornierbares Ticket gebucht hast (selbstverständlich ohne Rücktritts- oder Stornoversicherung) und dann passiert es – du kannst oder willst den Flug auf keinen Fall antreten. Entweder weil du wirklich krank bist, über dein Urlaubsland ist gerade ein Hurricane gefegt, dein Hund ist krank oder deine Freunde haben sich von allen 365 Tagen im Jahr genau diesen einen für ihre Hochzeit ausgesucht, der mitten in deinen Urlaub fällt – JUHU! Und nun? Wenn es nach den Airlines geht, bleibst du auf den Kosten für den Flug komplett oder zumindest teilweise sitzen. Ganz schön fies, wenn man bedenkt, dass die Airline im Falle einer Stornierung des Tickets deinen Platz einfach nochmal verkaufen kann. Was kannst du also tun?

Auch hier gibt es wieder Anbieter wie z.B. Ticket Refund, die dir bei der Durchsetzung deines vertraglichen Kündigungsrechtes unter die Arme greifen. Su kannst so gegen eine Provision (meist max. 30% der Preiserstattung) einen Großteil der Ticketkosten zurückholen, auch bei nicht stornierbaren Tickets. Wichtig dabei ist allerdings, dass du deinen Flug in jedem Fall stornierst und das so schnell wie möglich, d.h. sobald du bescheid weißt, dass du ihn nicht antreten kannst. Lässt du den Flug einfach verfallen, hast du leider keine Chance auf eine Rückerstattung. Auch hier gilt wieder: Auch bereits vor einiger Zeit selbst stornierte Flüge sind noch erstattungsfähig – was geht und was nicht geht, kannst du bei den entsprechenden Anbietern durchprüfen lassen.

Einschränkungen der Fluggastrechte und Entschädigungen bei Ryanair: Dürfen die das?

Manch einer hat es vielleicht mitbekommen: Die Fluglinie Ryanair war Mitte 2016 in die Schlagzeilen geraten mit einer Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Demnach wurde Passagieren kurzerhand verboten, die Entschädigungsansprüche im Falle von Verspätungen oder Stornierungen an Dritte abzutreten. Das heißt, Ryanair hat per AGB seinen Passagieren verboten, Ansprüche mit Hilfe der oben beschriebenen Dienstleister geltend zu machen. Unglaublich, oder? Wer also auf seine Entschädigung bestehen wollte, konnte dies nur persönlich einfordern, mit dem damit verbundenen Zeitaufwand und Risiko. Diese AGB-Änderungen wurden zwischenzeitlich jedoch gleich in mehreren Gerichtsverfahren als unwirksam erklärt. Du musst dir also keine Sorgen mehr machen: Auch wenn du mit Ryanair geflogen bist und mit einer Verspätung zu kämpfen hattest, kannst du die Hilfe von professionellen Dienstleistern nutzen, um deine Entschädigung im Rahmen der Fluggastrechte einzutreiben. Ryanair darf diesen Weg nicht per AGB ausschließen!

Ich selbst hatte bereits das Vergnügen mit Ryanair und habe meine Entschädigung durch einen professionellen Dienstleister einforden lassen. Und ich habe fast 4(!) Jahre auf mein Geld gewartet, da Ryanair tatsächlich durch alle gerichtlichen Instanzen gegangen ist. Aber am Ende hat alles geklappt und ich hatte keinerlei Stress damit.

Fluggastrechte und Entschädigungszahlungen: Mein Fazit

Das Thema Fluggastrechte wirkt für die meisten von uns auf den ersten Blick ziemlich kompliziert, daher habe ich in diesem Artikel versucht, das Ganze möglichst verständlich für dich darzustellen. Ich hoffe, das ist mir gelungen. Bei näherer Betrachtung verliert die Thematik schnell an Komplexität und wenn du die wichtigsten Punkte auf dem Schirm hast, kann eigentlich auch vor Ort am Flughafen nichts mehr schiefgehen.

Dennoch kann das Eintreiben der dir zustehenden Entschädigungszahlungen auf eigene Faust ziemlich frustrierend sein – nicht weil du im Unrecht bist, sondern weil es David gegen Goliath ist. Daher empfehle ich dir, professionelle Hilfe von einem darauf spezialisierten Anbieter in Anspruch zu nehmen. Die Airlines wissen, dass diese Anbieter nicht vor teuren Gerichtsverfahren zurückschrecken und zahlen daher in der Regel anstandlos die Entschädigung aus. Das kostet dich zwar ein wenig Provision, erspart dir aber auch den ganzen Ärger.

8 comments
  1. Gestrandet im Nirgendwo! 😀
    Verspätungen oder Ausfälle sind wirklich lästige Begleiter, insb. wenn eine längere Terminkette dran hängt!
    Ich habe mittlerweile auch schon einen kleinen Turnus bei Flugverzögerungen drin. [Link entfernt]
    Vielen, lieben Dank für die mühevoll angelegte Tabelle!
    Ich finde eure symphatische Schreibweise einfach spitze. Freue mich auf neuen Lesestoff von euch!
    Verschneite Grüße an diesem kalten Apriltag

  2. muss die Fluggesellschaft einem den Grund für die Verspätung oder Ausfall s c h r i f t l i c h mitteilen oder kann sie sich weigern?

    1. Hi du, es ist natürlich immer besser wenn man den Grund schriftlich vorliegen hat, aber eine Pflicht zur schriftlichen Bestätigung besteht seitens der Fluggesellschaft meines Wissens nicht. In diesem Fall würde ich einfach so viele Beweise wie möglich sammeln – Fotos der Anzeigetafel, Tonaufzeichnungen oder tausche Kontaktdaten mit anderen Betroffenen aus, um euch gegenseitig als Zeugen benennen zu können.
      Viele Grüße, Katrin

  3. Unser Flug hat sich 18 Stunden verspätet. Die Fluggesellschaft hat wegen der Frankfurter Buchmesse ein Transfer und eine Hotelübernachtung ins 2,5 h entfernte Bad Kissingen angeboten. Das haben wir abgelehnt und uns selbst eine Übernachtung in Frankfurt gesucht. Inzwischen hat die Fluggesellschaft innerhalb einer Woche die 600 EUR pro Person Entschädigung zugesagt, worüber wir uns natürlich sehr freuen. Wir sollen jedoch, wenn wir unsere Kontodaten mitteilen, gleichzeit eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass mit der Zahlung der Entschädigung alle weiteren Kosten abgegolten sind.
    Ist das wirklich so? Wir meinen, 2,5 h Transfer Hin und wieder zurück sind auch eine Zumutung!!!

    1. Hi Angela, ich vermute mal, dass sich das Ganze inzwischen schon geregelt hat, oder? Um deine Frage dennoch zu beantworten: Mit Annahme der Entschädigungszahlung ist immer eine Abgeltung eventueller weiterer Zahlungen verbunden, d.h. ihr verzichtet durch Annahme der Entschädigungssumme auf die Geltendmachung sonstiger Ansprüche und Ausgleich von Schäden, die im Zuge der Verspätung entstanden sein könnten. Das ist auch richtig und so gewollt vom Gesetzgeber, denn die Fluggastrechte sollen eine Vereinfachung und Entlastung für alle Beteiligten sein. Statt dass jeder Fluggast im Falle einer Verspätung bis ins Detail die ihm entstandenen Schäden nachweist und das Ganze mühsam evtl. sogar gerichtlich durchsetzen muss, machen es die Fluggastrechte sehr viel einfacher. Man bekommt einfach einen Pauschalbetrag als Entschädigung und damit ist dann eben alles abgegolten. Im Normalfall kommt man damit ganz gut weg und freut sich über das Geld 😉 Wenn du nun aber z.B. durch die Verspätung erst 7 Tage später aus dem Urlaub zurückgekommen bist, währenddessen deine Katze verhungert ist und du deinen Job verloren hast, weil du unentschuldigt gefehlt hast, dann würde ich mir überlegen, ob du all diese Folgeschäden mit max. 600€ abgegolten siehst 😉

  4. Wir hatten 2x Glück. Einmal Gran Canaria mit Flugausfall und 1x Bangkok nach Köln, wo die Reise mit Eurowings für 2 Personen knapp 600€ gekostet hat und wir PRO PERSON 600€ erstattet bekommen haben. Es waren knapp über 4 Stunden Verspätung und so genommen eine gute WIN-Situation! 🙂
    Liebe Grüße,
    Daniel und Jessi

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